AGB

1. Gültigkeit und Vertragsgegenstand

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für Werkvertrags- und Dienstleistungen (auch Schulungen, Kurse, Training, Führungen und Seminare genannt) die im Rahmen der Tätigkeit vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht (Auftragnehmer) angeboten werden. Erfasst sind ebenso sonstige Leistungen wie erforderliche Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

1.2. Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Leistung vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht.

1.3. Das ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht führt die Leistungen selbst oder durch beauftragte Dritte durch. Dies gilt auch in Bezug auf die Auswahl der Trainer bei Schulungen und Seminaren.

2. Angebote

2.1. Angebote vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht (Auftragnehmer), die keine Annahmefrist enthalten, sind, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, für den Auftragnehmer 60 Tage, gerechnet ab Ausfertigung gültig. Technische Änderungen bei angebotenen Werkleistungen sind vorbehalten.

2.2. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Weder das Kopieren noch eine sonstige Vervielfältigung ist gestattet.

2.3. Vertragsänderungen von schriftlichen Verträgen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von dieser Klausel.

3. Haftung

3.1. Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung betraglich auf jene Summe beschränkt, welche der Deckung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers, bzw. seines Erfüllungsgehilfen entspricht. Bloße Vermögensschäden werden dem Auftraggeber nicht ersetzt.

3.2. Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst, dass bei Abenteuersportarten wie dem Klettern, Abseilen, Canyoning, Schitourenlauf, der Benützung von Ropes Parks und Klettersteigen, etc. ein Restrisiko eigenverantwortlich zu tragen ist. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass diese Tätigkeiten seine körperliche Integrität, bzw. jene Dritter, gefährden können. Die Teilnehmer von angebotenen Veranstaltungen müssen sich in einem körperlich fitten und gesunden Allgemeinzustand befinden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Teilnehmer, die Ihrerseits mit ihm kontrahieren, bzw. auf seine Kosten an der Veranstaltung teilnehmen auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Teilnehmer dürfen weder unter Einfluss von Alkohol, noch unter Einfluss von sonst die Konzentrationsfähigkeit hemmenden Substanzen stehen. Insbesondere im alpinen Gelände ist eine vollständige Gefahrenabwehr nicht möglich.

3.3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht beigestellten Fachpersonals Folge zu leisten. Personen, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Auftragnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu.

3.4. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ist von den Teilnehmern umgehend auf Sitz und Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren. Allfällige Mängel sind umgehend bekannt zu geben.

4. Reiseveranstaltungen vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht

4.1. Bei den vom Auftragnehmer angebotenen Reiseveranstaltungen handelt es sich um Reisen, die teilweise in Länder mit unterentwickelter Infrastruktur unternommen werden. Der Veranstalter kann insbesondere keine Verantwortung hinsichtlich der medizinischen Versorgung übernehmen. Dem Veranstalter ist es nicht möglich Vorkehrungen für eine allfällige Rettungs-, bzw. Bergungsaktion zu treffen.

5. Bergführertätigkeit vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht

5.1. Die für das ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht tätig werdenden staatlich geprüften Berg- und Schiführer und Guides sind mit den aktuellen Sicherungs- und Rettungstechniken bestens vertraut und wenden diese an. Auf Grund der umfassenden Gefahrenlage im alpinen Gelände ist eine vollständige Gefahrenabwehr nicht möglich. Die Wahrscheinlichkeit durch objektive Gefahren (bzw. Stein- oder Eisschlag) einen Schaden zu erleiden ist dabei umso größer, je länger der Aufenthalt der geführten Gruppe im Gefährdungsbereich andauert. Die Teilnehmer erklären sich daher damit einverstanden, die Wahl der zu verwendenden Sicherungsmittel ausschließlich dem Führer zu überlassen.

5.2. Hinsichtlich der objektiven Gefahren (Lawinen, etc.) ist eine vollständige Gefahrenabwehr nicht möglich. Bergführer und Guides vom ALPINCENTER, Harry Kollmitzer und Charly Lamprecht weisen die Teilnehmer auf diese Gefahren, insbesondere auf die lokale und aktuelle Gefahrenlage hin. Die Teilnehmer haben nach Aufklärung eigenverantwortlich über die Inkaufnahme dieses Risikos zu entscheiden.

6. Rücktritt

6.1. Wird dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten befindet, so kann der Auftragnehmer volle Sicherheit für die Gegenleistung verlangen und falls diese Sicherheit (Bankgarantie, etc.) nicht erbracht wird unter voller Schadenersatzleistung des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten.

6.2. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich der Auftragnehmer bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn das Recht vor, vom Vertrag, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, zurückzutreten.

6.3. Ein Rücktritt durch den Aufraggeber ist bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn unter einer 10%igen Stornogebühr berechnet von der Auftragssumme möglich. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine entsprechende Stornogebühr von 60% zu bezahlen.

7. Entgelt

7.1. Zahlungen sind ohne jeden Abzug wie folgt zu leisten: 30 % bei Abschluss des Vertrages. Rest nach Abschluss der Leistung, binnen 14 Tagen.

7.2. Bei Teilnahme von Einzelpersonen (bzw. Kursen, Seminaren, Führungen, etc.) ist bei Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 50,– EUR auf das Konto 31532930000, BLZ 44400 bei der Volksbank Kötschach-Mauthen zu leisten.

8. Behördliche Genehmigungen

8.1. Notwendige behördliche Genehmigungen (GewO, VeranstaltungsG, etc.) sind ausschließlich vom Auftraggeber beizuschaffen.

9 Salvatorische Klausel

9.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Punkte am Nächsten kommen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle vom Auftragnehmer verwendeten oder zur Verfügung gestellten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Dieser behält sich das Recht der Entfernung vor, wenn bei Fälligkeit und Mahnung keine Zahlung erfolgt. Der Auftragnehmer ist berechtigt gegebenenfalls sein Eigentum äußerlich kenntlich zu machen.

11. Zuständigkeit, anwendbares Recht

11.1. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Hermagor, Kärnten. Der Erfüllungsort ist in Kötschach-Mauthen. Österreichisches Recht kommt zur Anwendung.

Stand: 01 März 2009